AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen • AGB

"Vermietung"

 

Im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung leider nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis.

 

 

Vertragsabschluss

 

Mit der Buchung der Ferienwohnung durch den Mieter, der Bestätigung durch den Vermieter und bestätigter Buchungsbestätigung durch den Mieter kommt zwischen den Parteien ein Mietvertrag zustande. Buchung und Bestätigung erfolgen schriftlich, wobei die Buchung und die Bestätigung über E-mail erfolgen können.

 

 

An/ Abreise

 

Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Sofern eine Anreise vor 15 Uhr oder nach 18 Uhr erfolgt, ist dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Ein Recht auf eine frühere Benutzung der Ferienwohnung besteht nicht. Eine Abreise nach 10.30 Uhr am Abreisetag kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Der Vermieter ist zur Genehmigung einer späteren Abreise nicht verpflichtet. Bei nicht genehmigter Spätabreise ist der Vermieter berechtigt, dem Gast den vollen Übernachtungspreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

 

 

Übergabe der Ferienwohnung

 

Die Unterkunft wird sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben.

Eine Besichtigung der Ferienwohnung vor Einzug ermöglicht es dem Gast, sich von dem Zustand der betreffenden Feirenwohnung zu überezugen.Der Mieter wird gebeten das Haus beim Verlassen in einem wie folgt beschriebenen Zustand zu hinterlassen: Oberbetten sind abgezogen, Abfall ist nach Papier, Grüner Punkt, Restmüll und Kompost getrennt und entsorgt, Geschirr ist gespült, die Küche sauber hinterlassen.

Der Gast ist verpflichtet, die gemietete Wohneinheit einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln. Der Gast hat alle Schäden, die durch seine Handlungen an der Wohneinheit oder dem Inventar entstehen zu ersetzen. Gleiches gilt für Schäden, die durch mitreisende Personen oder Haustiere verursacht werden. Der Gast hat Schäden oder Mängel der 

Wohneinheit oder des Inventars unverzüglich zu anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so stehen dem Vermieter Ersatz für aus der unterlassenen Anzeige entstehende Schäden zu.

Werden bei der Endreinigung Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen der Wohnung festgestellt, die über das normale Maß hinausgehen und über die Endreinigung hinaus eine Sonderreinigung erforderlich machen (vor Allem bei Missachtung des Rauchverbotes), werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet auch für Schäden, die er verursacht hat und die zeitweilig die weitere Vermietung der Ferienwohung unmöglich machen (bis zur Schadensbseitigung).

 

 

Stornierungskosten

 

Wir erlauben unsern Gästen Stornierungskosten wie folgt zu berechnen:

   0% des Gesamtmietpreises bei Rücktritt

    bis 30 Tage vor Reiseantritt

  80% des Gesamtmietpreises bei Rücktritt

    bis 3 Tage vor Reiseantritt

 100% des Gesamtmietpreises bei kurzfristiger Absage

 

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung. Die schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzliche Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.

 

 

Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohung befindet. Indiesem Fall handelt es sich um das Amtsgericht Cochem. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt..